Ergebnisse des Volksbegehrens zum Erhalt der Artenvielfalt auf Günzburger Gebiet umsetzen

Die Einhaltung der 5 Meter Grenze von landwirtschaftlich genutzten Flächen, vor allem Mais, zu Gewässern, wie im neuen von Ministerpräsident Söder in Kraft gesetzten Bayerischen Naturschutzgesetz festgelegt, würde nicht nur die Gewässer schützen, sondern auch die Ausbreitung von Wildschweinen und Bibern, die momentan geradezu gemästet werden, bremsen.

Foto: Anja Weber

Zu guter Letzt soll Günzburg die eigenen landwirtschaftlichen Flächen zu mindestens 30 %, wie im neuen Naturschutz-Gesetz ebenfalls vorgesehen, an ökologisch wirtschaftende Landwirte verpachten. Die Waldnutzung soll allmählich von der rein wirtschaftlichen Nutzung zu einer Umnutzung in langlebige Mischwälder geändert werden. Die vergangenen Extremsommer und Winter haben die Entwicklung von Baumschädlingen vorangetrieben, sodass auf dem Günzburger Waldgebiet, auch innerstädtisch, z.B. hunderte von Eschen gefällt werden mussten. Um diese Schäden langfristig ausgleichen zu können, ist der Waldumbau unumgänglich.